Strafverteidigung beginnt nicht erst in der Verhandlung vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren.
Durch die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann ein Gerichtstermin möglicherweise vermieden werden.
Sie haben im gesamten Verlauf eines Strafverfahrens das Recht einen Verteidiger zu beauftragen. Je früher Sie einen Verteidiger einschalten, umso eher können die Weichen für den weiteren Fortgang des Verfahrens richtig gestellt werden.
Meine Aufgabe als Strafverteidigerin ist es dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Rechte in allen Verfahrensstadien gewahrt werden und Waffengleichheit mit den staatlichen Verfolgungsinteressen hergestellt wird.
Rufen Sie also frühzeitig an: 02351 / 919841
Im Notfall auch mobil unter: 0163 / 1541391.