Strafverteidigung

Strafverteidigung beginnt nicht erst in der Verhandlung vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren.

 

Durch die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann ein Gerichtstermin möglicherweise vermieden werden.

Sie haben im gesamten Verlauf eines Strafverfahrens das Recht einen Verteidiger zu beauftragen. Je früher Sie einen Verteidiger einschalten, umso eher können die Weichen für den weiteren Fortgang des Verfahrens richtig gestellt werden.

 

Meine Aufgabe als Strafverteidigerin ist es dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Rechte in allen Verfahrensstadien gewahrt werden und Waffengleichheit mit den staatlichen Verfolgungsinteressen hergestellt wird.

 

Rufen Sie also frühzeitig an: 02351 / 919841

Im Notfall auch mobil unter: 0163 / 1541391.

Adresse

Rechtsanwältin

Kirsten Petereit-Fredl

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht

Fachanwältin für Strafrecht

Worthstraße 29a

58511 Lüdenscheid

(Parkplätze am Haus, Ladestation für E-Autos verfügbar)

 

Kontakt

Kirsten Petereit-Fredl
Worthstraße 29a
58511 Lüdenscheid
Telefon: 02351/36310 02351/36310
Fax: 02351/363131
E-Mail-Adresse:
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