Wenn Sie Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind, vertrete ich Ihre Interessen im Strafverfahren.
Meine Beratung kann bereits vor der Erstattung einer Anzeige beginnen und dauert an bis zur Gerichtsverhandlung. Wenn Sie sich als Opfer eine Straftat durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, haben Sie besondere Rechte, wie zum Beispiel die Möglichkeit Einsicht in die Strafakte zu erhalten, die Möglichkeit Beweisanträge zu stellen oder Rechtsmittel, also Berufung oder Revision einzulegen.
Entscheidend ist, dass ein Opferanwalt während des Gerichtsverfahrens Fragen an den Angeklagten, die Zeugen oder Sachverständigen stellen darf, während Sie als Opfer diese Möglichkeit nicht haben.
Wichtig ist: Im Bedarfsfall wird Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt, so dass die Staatskasse die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts übernimmt.
Das Ziel meiner Arbeit spreche ich natürlich mit Ihnen ab: Nicht immer ist eine möglichst hohe Verurteilung Wunsch des Opfers, sondern eher eine persönliche Genugtuung.
Wenn es gewünscht ist, kann ich Sie auch zu Vernehmungen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft begleiten.
Ich prüfe für Sie auch Ihre Ansprüche auf Zahlung von Schmerzensgeld oder nach dem Opferentschädigungsgesetz.