P-Konto-Bescheinigung

Sie benötigen eine Bescheinigung für Ihr P-Konto?

 

Ich stelle die Bescheinigung gegen eine Gebühr von 45 Euro aus.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit oder senden Sie sie per Email zu:

 

- Sie bekommen Kindergeld? Bitte den letzten Kontoauszug mitbringen/zusenden, aus dem sich die Kindergeldzahlung auf das freizustellende Konto ergibt.

- Sie bekommen Leistungen vom Jobcenter? Bitte aktuellen Jobcenter-Bescheid und Kontoauszug mitbringen/zusenden, aus dem erkennbar ist, dass die Jobcenter-Leistungen auf das Konto gezahlt werden. 

- Sie bekommen Unterhalt oder zahlen Unterhalt? Bitte letzten Kontoauszug mit der Unterhaltszahlung mitbringen/zusenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Adresse

Rechtsanwältin

Kirsten Petereit-Fredl

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht

Fachanwältin für Strafrecht

Worthstraße 29a

58511 Lüdenscheid

(Parkplätze am Haus, Ladestation für E-Autos verfügbar)

 

Kontakt

Kirsten Petereit-Fredl
Worthstraße 29a
58511 Lüdenscheid
Telefon: 02351/36310 02351/36310
Fax: 02351/363131
E-Mail-Adresse:
Datenschutzerklärung
Datenschutzmitteilung gem DAV mit Unters[...]
PDF-Dokument [571.2 KB]
Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwältin Kirsten Petereit-Fredl