Ihre Interessen vertrete ich auch gerne, wenn Sie Probleme mit dem Sozialrecht haben.
Dazu gehören insbesondere Schwierigkeiten mit dem Jobcenter wegen eines Hartz-IV-Bescheides.
Wenn Sie Ihren Jobcenter-Bescheid überprüft haben möchten, lassen Sie ihn mir einfach zukommen – gerne eingescannt oder abfotografiert per Mail, ganz klassisch per Post oder wir kopieren ihn in der Kanzlei.
Bitte beachten Sie meine Homepage: www.jobcenter-probleme.de
Tipps für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen:
- Lassen Sie sich für jedes Schriftstück, das Sie im Jobcenter abgeben, den Empfang durch die Mitarbeiter im Jobcenter bestätigen, am Besten auf einer Kopie des Schriftstücks - ansonsten können Sie nicht nachweisen, dass das Schriftstück im Jobcenter vorliegt, das kann weitreichende Konsequenzen für Sie haben.
- Sie müssen jegliche Leistung ausdrücklich und schriftlich (gegen Quittung, s.o.) beantragen, also auch Leistungen wie Fahrtkosten, Umzugskosten, Renovierungskosten, etc. Ansonsten können Sie nur schwer Rechtsmittel einlegen, wenn die Leistungen nicht bewilligt werden.
- Sie dürfen zu jedem Gespräch im Jobcenter einen Zeugen mitnehmen. Dieser muss seinen Personalausweis nicht vorzeigen, nur seinen Namen nennen.
- Eingliederungsvereinbarungen müssen Sie nicht direkt im Jobcenter unterschreiben. Lassen Sie sich eine Kopie mitgeben und lesen Sie sich diese in Ruhe zuhause durch oder lassen Sie sie von einem Rechtsanwalt überprüfen.
- Werden Sanktionen gegen Sie verhängt: Lassen Sie den Bescheid umgehend überprüfen und legen Sie Widerspruch ein, bzw. beantragen eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht.
Für die Überprüfung werden Sie Beratungshilfe erhalten, die Formulare können Sie hier herunterladen oder in der Kanzlei erhalten. Dann ist der Service für Sie so gut wie kostenfrei!
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des deutschen Anwaltvereins.