Als Rechtsanwältin für Familienrecht betreue ich überwiegend Mandanten von der Trennung der Eheleute bis zur Scheidung beim Familiengericht.
Themen, die dabei geregelt werden können oder zuweilen müssen sind:
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Zugewinnausgleich
- Sorgerecht betreffend der Kinder
- Umgangsrecht.
Wenn es keine regelungsbedürftigen Punkte gibt benötigen die Eheleute einen Rechtsanwalt lediglich für das Einreichen des Scheidungsantrags.
Bitte beachten Sie:
- Eine "online-Scheidung", mit der manche Kollegen werben, gibt es in dem Sinne gar nicht. Es kostet keinen Euro mehr oder weniger, wenn Sie einen
Scheidungsanwalt vor Ort, bzw. im Büro aufsuchen. Die Gebühren sind gesetzlich vorgegeben. Natürlich kann auch ich mit Ihnen das Meiste telefonisch, per E-Mail, usw. abwickeln.
- Einen "gemeinsamen Rechtsanwalt" gibt es auch nicht. Es ist jedem Rechtsanwalt verboten, gleichzeitig den Ehemann und die Ehefrau zu vertreten. Wenn
Sie und Ihr Ehegatte sich allerdings einig in allen Punkten sind und nur der Versorgungsausgleich (Teilung der Renten) durchzuführen ist, reicht es, wenn nur einer der Eheleute einen Rechtsanwalt
hat, der andere hat keinen (und braucht nach dem Gesetz keinen) und beide teilen sich die Kosten für die Scheidung.
Gerne helfe ich Ihnen weiter - schreiben Sie einfach eine Email oder rufen an.
Nach Absprache kann ich jetzt auch Beratung anbieten mit Übersetzung in
- türkischer Sprache
- italienischer Sprache
- polnischer Sprache
- griechischer Sprache
- russischer Sprache
- albanischer Sprache
Bitte dazu extra anfragen bei Terminvereinbarung!
Jura-Studenten oder Rechtsreferendare: Gerne biete ich einen Praktikumsplatz oder eine Referendarstelle an!