Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, mit welchen medizinischen Maßnahmen Sie als Patient einverstanden sind, wenn Sie in der konkreten Situation nicht mehr in der Lage sind Ihren Willen zu äußern.

 

Sie können Behandlungen bestimmen oder ablehnen, insbesondere

  • Lebenserhaltende Maßnahmen / Wiederbelebung
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Künstliche Beatmung / künstliche Ernährung
  • Operationen
  • Dialyse / Antibiotikagabe / Bluttransfusionen

 

Mit einer Patientenverfügung sichern Sie ab, dass Ihre eigenen Wünsche Berücksichtigung finden und ersparen Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen!

 

Für den Fall Ihres Ablebens können Sie zusätzlich eine Organspendeverfügung und eine Bestattungsverfügung erstellen, damit Ihre Angehörigen auch diesbezüglich Ihre Wünsche und Vorstellungen umsetzen können.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht soll vermeiden, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss und stellt sicher, dass eine Vertrauensperson die Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, sich zu äußern.

 

Dabei kann es sich um eine Generalvollmacht handeln oder eine Vollmacht lediglich für Teilbereiche erteilt werden.

Insbesondere kommt eine Vollmachtserteilung im Bereich Gesundheitsfürsorge oder Vermögenssorge in Betracht.

 

Ihre Vorsorgevollmacht sollten Sie mit einer Betreuungsverfügung ergänzen, in der Sie einen gesetzlichen Betreuer festlegen, wenn dieser wider Erwarten doch noch vom Betreuungsgericht bestellt werden muss.

Pauschalpreise

Ihre Wünsche und Bedürfnisse sollten wir in einem persönlichen Gespräch abklären.

 

Damit Sie bereits vorab wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, biete ich Ihnen folgende Pauschalpreise an:

 

Patientenverfügung (inkl. Organspendeverfügung und Bestattungsverfügung): 149 Euro

 

Vorsorgevollmacht (inkl. Betreuungsverfügung): 149 Euro

 

Gesamtpaket aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: 249 Euro
 

Gesamtpaket aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für ein (Ehe-) Paar: 399 Euro

 

Alle Preis inkl. Ust.

Sollte es sich um einen Fall handeln, der vom Durchschnittsaufwand entschieden abweicht (z.B. Unternehmensinhaber, mehrere Immobilien, etc.) weise ich Sie darauf hin, dass höhere Kosten auf Sie zukommen können.

Gerne nehme ich für Sie eine Eintragung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister vor - dafür fallen keine Extrakosten für Sie an, Sie müssen lediglich die Eintragungsgebühren des Registers in Höhe von 13 Euro tragen.

Die oben angegebenen Pauschalpreise können Sie selbstverständlich auch in Raten bezahlen.

Adresse

Rechtsanwältin

Kirsten Petereit-Fredl

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Sozialrecht

Fachanwältin für Strafrecht

Worthstraße 29a

58511 Lüdenscheid

(Parkplätze am Haus, Ladestation für E-Autos verfügbar)

 

Kontakt

Kirsten Petereit-Fredl
Worthstraße 29a
58511 Lüdenscheid
Telefon: 02351/36310 02351/36310
Fax: 02351/363131
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